Wettbewerb bleibt Baustelle

Sondergutachten der Monopolkommission arbeitet Reformbedarf heraus

Die Monopolkommission hat turnusgemäß ihr neues Sondergutachten zum Stand des Wettbewerbs im Eisenbahnverkehr vorgestellt. Sie sieht durchaus Fortschritte, etwa durch das seit einem Jahr geltende Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG), stellt aber auch schonungslos weiter bestehenden Reformbedarf dar, um weitere „Wohlfahrtsgewinne“ zu heben: Sie fordert u.a. weitere Verschärfungen des ERegG und eine strikte Umsetzung der Vorgaben des Vierten Eisenbahnpakets der EU. Sie hat erhebliche beihilferechtliche Bedenken betreffend die Finanzspritze des Bundes in Höhe von insgesamt 2,4 Mrd. Euro an den DB-Konzern. Sie mahnt den weiteren Abbau von Diskriminierungspotenzialen der DB gegenüber den Wettbewerbsbahnen bei der Preisbildung der Fahrausweise und beim Vertrieb an. Eisenbahnverkehrsunternehmen sollen im Rahmen der Verkehrsverträge nur noch für eigene Verfehlungen bestraft werden. Bei einer Einführung des Deutschland-Takts soll  eine neutrale Stelle als „Taktgeber“ fungieren. Schließlich regt die Monopolkommission an, eine umfassende volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Analyse aller Verkehrsträger durch eine neutrale Stelle erstellen zu lassen. Diese könne als Grundlage für eine faire Rahmensetzung zwischen den Verkehrsträgern dienen, was Steuern, Abgaben und sonstige Regelungen für den intermodalen Wettbewerb angeht. Das Gutachten können Sie hier im vollen Wortlaut lesen.

mofair unterstützt das Sondergutachten der Monopolkommission bis auf wenige, kleinere Aussagen im Detail. mofair hatte im Vorfeld der Erstellung des Gutachtens eine detaillierte Stellungnahme abgegeben und bei einer Anhörung erläutert.

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Dr. Matthias Stoffregen

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